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Länderübergreifende Informationen zum Thema Architektuexport

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Artikel im Deutschen Architektenblatt DAB

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Intelligent glass solutions Ausgabe 3.2007

 

Weitere Informationen und Links

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Planen und Bauen in Entwicklungsländern

Rubrik Baltic Market auf der Website des BMWA

Definition Interior Architect

Angebot CMS Hascher Sigle zum internationalen Architektenvertragsrecht

Austauschprogramme der Architekturfakultäten deutscher Hochschulen

eTraining: Export-Vorbereitung

Berufsanerkennung in Europa
Netzwerk Architekturexport NAX / BAK Büro Brüssel

Das Recht der Unionsbürger, sich überall in der EU niederzulassen oder Dienste zu erbringen, ist ein gemeinschaftliches Grundprinzip. Nationale Regelungen über berufliche Qualifikationen können jedoch mitunter zu Beeinträchtigungen dieser Grundfreiheiten führen. Der europäische Gesetzgeber hat aus diesem Grund eine Reihe von Richtlinien erlassen, um die Berufsanerkennung zu vereinfachen.

Weitere Informationen zum Allgemeines Anerkennungssystem (Fachrichtungen) finden Sie hier.

Im Infomaterial zu dieser Seite finden Sie unten die für die Berufsanerkennung der Architekten zuständigen Behörden in einer Auflistung der Europäischen Kommission als PDF-Dokument..

Sollten Sie Fragen zur Berufsanerkennung in Europa haben, wenden Sie sich bitte an das EU-Verbindungsbüro der Bundesarchitektenkammer in Brüssel:

Avenue des Nerviens 85 / bte 10
B-1040 Brüssel
Tel.: +32-2-219.7730
Fax: +32-2-219.2494
E-mail: info |at| arch-ing.org

http://www.bak.de/site/990/default.aspx


E-Mail competent authorities EU25.pdfPDF (2335Kb)DruckenDruckversion nach oben