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Berufsanerkennung in Europa
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| Netzwerk Architekturexport NAX / BAK Büro Brüssel |
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Das Recht der Unionsbürger, sich überall in der EU niederzulassen oder Dienste zu erbringen, ist ein gemeinschaftliches Grundprinzip. Nationale Regelungen über berufliche Qualifikationen können jedoch mitunter zu Beeinträchtigungen dieser Grundfreiheiten führen. Der europäische Gesetzgeber hat aus diesem Grund eine Reihe von Richtlinien erlassen, um die Berufsanerkennung zu vereinfachen. Weitere Informationen zum Allgemeines Anerkennungssystem (Fachrichtungen) finden Sie hier.
Im Infomaterial zu dieser Seite finden Sie unten die für die Berufsanerkennung der Architekten zuständigen Behörden in einer Auflistung der Europäischen Kommission als PDF-Dokument.. Sollten Sie Fragen zur Berufsanerkennung in Europa haben, wenden Sie sich bitte an das EU-Verbindungsbüro der Bundesarchitektenkammer in Brüssel: Avenue des Nerviens 85 / bte 10 B-1040 Brüssel Tel.: +32-2-219.7730 Fax: +32-2-219.2494 E-mail: info |at| arch-ing.org http://www.bak.de/site/990/default.aspx
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